Was EU-Hosting konkret bedeutet
EU-Hosting bedeutet, dass die Server, auf denen deine Kundendaten gespeichert sind, physisch innerhalb der Europäischen Union stehen – typischerweise in Deutschland, Irland, den Niederlanden oder Schweden. Das ist relevant, weil die DSGVO für diese Standorte unmittelbar gilt.
Innerhalb der EU muss jeder Anbieter dieselben Datenschutzstandards einhalten: Zweckbindung, Datensparsamkeit, Auskunftsrecht, Löschpflichten. Ob ein Anbieter in Berlin oder Barcelona sitzt, macht für das anwendbare Recht keinen wesentlichen Unterschied – die DSGVO gilt für beide.
EU-Hosting bedeutet aber nicht automatisch, dass alle Anforderungen erfullt sind. Wenn ein Anbieter seinen Hauptsitz in der EU hat, aber Subauftragsverarbeiter in den USA einsetzt – etwa für E-Mail-Versand, Logging oder Backups –, können auch diese Teile der Verarbeitung relevant sein. Deshalb sollte neben dem Serverstandort auch die Liste der Subauftragsverarbeiter geprüft werden.
Ein Anbieter, der transparent kommuniziert, wo seine Rechenzentren stehen, welche Subauftragsverarbeiter er einsetzt und einen AVV anbietet, ist in der Regel vertrauenswürdiger als einer, der diese Fragen ausweicht oder sie nur auf Nachfrage beantwortet.
Was bei US-Hosting passieren kann
US-amerikanische Unternehmen – auch solche, die ihre Rechenzentren in Europa betreiben – können dem US-Cloud Act unterliegen. Dieses US-Gesetz ermöglicht US-Behörden unter bestimmten Voraussetzungen den Zugriff auf Daten, die ein US-Unternehmen kontrolliert, unabhängig davon, wo diese Daten physisch gespeichert sind.
Das bedeutet: Auch wenn ein US-Anbieter sein Rechenzentrum in Frankfurt betreibt, kann er verpflichtet sein, Daten auf Anfrage einer US-Behörde herauszugeben – ohne dass der europäische Nutzer darüber informiert wird. Ob und unter welchen Umständen das in der Praxis passiert, ist rechtlich komplex. Für eine verbindliche Bewertung sollte ein Fachanwalt hinzugezogen werden.
Für Handwerksbetriebe, deren Kunden Privatpersonen oder kleinere Unternehmen sind, ist das Risiko eher abstrakt. Für Betriebe, die im öffentlichen Bereich arbeiten – Krankenhäuser, Behörden, Schulen – können die Anforderungen an den Datenverarbeitungsstandort hingegen konkret vorgeschrieben sein.
Die sachliche Schlussfolgerung: Ein EU-Anbieter mit EU-Rechenzentren und ohne US-Mutterkonzern hat ein einfacheres Risikoprofil als ein US-Anbieter mit EU-Servern. Das macht US-Anbieter nicht pauschal ungeeignet – aber es erfordert mehr Prüfaufwand.
Was beim Kauf einer Handwerker-Software zu prüfen ist
Erstens: Rechenzentrumsstandort. Wo liegen die Server? Das sollte im Impressum, in den AGB oder auf einer dedizierten Datenschutzseite stehen. Steht es dort nicht, ist das selbst ein Signal. Ein seriöser Anbieter beantwortet diese Frage ohne Umwege.
Zweitens: Auftragsverarbeitungsvertrag. Ist ein AVV verfügbar – idealerweise direkt abrufbar im Konto oder als Download? Fehlt der AVV, fehlt die datenschutzrechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung durch den Anbieter. Kein AVV ist ein Ausschlusskriterium für jeden Betrieb, der DSGVO-konform arbeiten will.
Drittens: Subauftragsverarbeiter. Welche Drittanbieter setzt der Anbieter ein? E-Mail-Versand, Support-Tools, Analysetools – all das kann personenbezogene Daten beruehren. Gute Anbieter listen ihre Subauftragsverarbeiter transparent auf und informieren bei Änderungen.
Viertens: Löschmöglichkeiten. Kann der Betrieb Daten und Berichte löschen, wenn Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind? Bietet der Anbieter Löschfristen-Konfiguration an, oder bleiben Daten dauerhaft gespeichert, solange der Account besteht?
Welche Daten Handwerker-Apps typischerweise verarbeiten
Eine App für digitale Serviceberichte verarbeitet in der Regel: Kundendaten (Name, Adresse, Ansprechpartner, E-Mail), Einsatzdaten (Datum, Uhrzeit, Ort, Leistungsbeschreibung), Fotos vom Einsatzort, die digitale Unterschrift des Kunden sowie Techniker-Daten (Name, Zugangsdaten, Aktivitäten).
Fotos sind dabei der sensibelste Posten. Sie können nicht nur Einsatzorte zeigen, sondern auch Innenräume, persönliche Gegenstände und den Lebensstandard der betroffenen Person. Wo diese Fotos gespeichert werden, wie lange und wer Zugriff hat, ist eine Frage, die jeder Betrieb beantworten können sollte.
Auch die digitale Unterschrift ist ein personenbezogenes Datum – sie repräsentiert Schreibcharakteristika und ist dem Unterzeichner eindeutig zuzuordnen. In einem EU-Rechenzentrum mit DSGVO-Rahmen ist das handhabbar; ausserhalb der EU kann es aufwändiger werden.
Für Betriebe, die Berichte an Hausverwalter oder gewerbliche Auftraggeber senden, kommen häufig auch deren Kundendaten hinzu – also Daten von Mietern oder Endnutzern, für die der Auftraggeber selbst Verantwortlicher ist. Das verkompliziert die Datenschutzkette – und macht einen sauberen Hosting-Standard noch wichtiger.
EU-Hosting und öffentliche Auftraggeber
Wer Aufträge von Behörden, Gemeinden, Krankenhäusern oder Schulen erhält, wird zunehmend mit konkreten Anforderungen an die Datenverarbeitung konfrontiert. öffentliche Auftraggeber sind selbst streng an die DSGVO gebunden und prüfen häufig, ob ihre Dienstleister – also auch Handwerksbetriebe – datenschutzkonform arbeiten.
In einigen Fällen sind US-Anbieter für öffentliche Auftraggeber grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Betrieb, der mit einer App auf US-Servern arbeitet, könnte bei Vergabeverfahren oder bei der Anfrage nach einem Datenschutzkonzept in Erklärungsnöte geraten.
Mit EU-Hosting, einem vorliegenden AVV und einer klaren Subauftragsverarbeiterliste lässt sich das vermeiden. Diese Unterlagen können bei Bedarf in Sekunden vorgelegt werden – und signalisieren dem öffentlichen Auftraggeber, dass der Betrieb professionell aufgestellt ist.
Das ist kein theoretisches Szenario. Behörden und Krankenhäuser fragen bei der Beauftragung von Wartungsbetrieben zunehmend nach dem Datenschutzsetup. Wer hier vorbereitet ist, hat einen konkreten Vorteil gegenüber Mitbewerbern, die keine Antwort haben.
Servicebericht DSGVO: was Handwerker beachten müssen
Welche personenbezogenen Daten in Serviceberichten stecken und was Betriebe konkret tun müssen.
Wie Fieldo beim Thema Hosting aufgestellt ist
Fieldo speichert alle Daten auf Servern innerhalb der Europäischen Union. Der Betrieb findet Informationen zum Rechenzentrumsstandort in den Datenschutzhinweisen. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist verfügbar und kann direkt abgerufen werden.
Subauftragsverarbeiter werden transparent kommuniziert. Bei wesentlichen Änderungen werden Nutzer informiert. Das entspricht den Anforderungen, die Art. 28 DSGVO an Auftragsverarbeiter stellt.
Löschfristen können im System konfiguriert werden. Daten, die nicht mehr benötigt werden, können gelöscht werden – durch den Betrieb selbst, nicht erst auf Anfrage beim Anbieter.
Das ist sachliche Information über das Setup – kein Rechtsrat. Ob dein Betrieb insgesamt DSGVO-konform aufgestellt ist, hängt von weiteren Faktoren ab. Für eine vollständige Einschätzung solltest du einen Fachanwalt oder Datenschutzbeauftragten hinzuziehen.
US-Hosting vs. EU-Hosting für Handwerkersoftware im Vergleich
| Kriterium | US-Hosting | EU-Hosting |
|---|---|---|
| Anwendbares Datenschutzrecht | US-Recht (Cloud Act) kann greifen, auch bei EU-Servern | DSGVO gilt unmittelbar |
| Zugriff durch Behörden | Unter US-Cloud Act möglich, ohne Benachrichtigung | Nur nach EU-Rechtshilfeverfahren |
| AVV verfügbar | Häufig, aber US-Recht kann Konflikt erzeugen | Standardmäßig und rechtlich eindeutig |
| Eignung für öffentliche Auftraggeber | Oft problematisch oder ausgeschlossen | In der Regel problemlos möglich |
| Transparenz zu Subauftragsverarbeitern | Variiert stark je nach Anbieter | Strikter DSGVO-Standard gilt für alle |
| Prüfaufwand beim Kauf | Hoch – Cloud-Act-Risiko muss bewertet werden | Geringer – DSGVO-Rahmen ist bekannt |

Für wen Fieldo beim Thema EU-Hosting passt
Fieldo läuft auf EU-Servern, bietet einen AVV und kommuniziert Subauftragsverarbeiter transparent. Das reduziert den Prüfaufwand beim Einkauf und erleichtert die Datenschutzdokumentation.
Ob dein Betrieb insgesamt DSGVO-konform aufgestellt ist, sollte ein Fachanwalt beurteilen – Fieldo deckt den Hosting-Teil ab.
Fieldo passt, wenn …
- Betriebe, die Kundendaten digital erfassen und archivieren
- Handwerker mit öffentlichen Auftraggebern, die EU-Hosting voraussetzen
- Betriebe, die einen AVV für ihre Datenschutzdokumentation benötigen
- Teams, die heute US-Software nutzen und auf sichereren Boden wechseln möchten
- Einmannbetriebe, die von Anfang an ein datenschutzkonformes Setup haben wollen
Ein anderes Tool passt besser, wenn …
- Betriebe mit On-Premise-Lösung, die alle Daten selbst hosten
- Betriebe, die keine Kundendaten digital erfassen
- Betriebe, für die der Serverstandort aus rechtlichen Gründen irrelevant ist

Häufige Fragen
Was bedeutet EU-Hosting genau?+
EU-Hosting bedeutet, dass die Server, auf denen Daten gespeichert werden, physisch innerhalb der Europäischen Union stehen. Damit gilt die DSGVO unmittelbar für die Datenspeicherung und -verarbeitung.
Kann ein US-Anbieter mit EU-Servern DSGVO-konform sein?+
Unter Umständen ja – aber die Prüfung ist aufwändiger, weil der US-Cloud Act dem Unternehmen Offenlegungspflichten gegenüber US-Behörden auferlegen kann, unabhängig vom Serverstandort. Für eine verbindliche Bewertung sollte ein Fachanwalt hinzugezogen werden.
Was ist der Cloud Act?+
Der US CLOUD Act (2018) verpflichtet US-Unternehmen, auf Anfrage von US-Strafverfolgungsbehörden Daten herauszugeben, die sie kontrollieren – auch wenn diese Daten auf Servern ausserhalb der USA liegen. Das kann für in der EU gespeicherte Daten relevant sein, wenn der Anbieter ein US-Unternehmen ist.
Was sollte ich beim Kauf einer Handwerker-App zum Hosting prüfen?+
Prüfe: Wo stehen die Rechenzentren? Ist ein AVV verfügbar? Welche Subauftragsverarbeiter werden eingesetzt? Gibt es Löschmöglichkeiten? Ein Anbieter, der diese Fragen offen beantwortet, ist in der Regel vertrauenswürdiger als einer, der ausweicht.
Brauche ich EU-Hosting, wenn meine Kunden nur Privatpersonen sind?+
Die DSGVO gilt unabhängig davon, ob Kunden Privat- oder Geschäftskunden sind. EU-Hosting vereinfacht die Einhaltung der DSGVO-Anforderungen – unabhängig von der Kundenkategorie.
Was ist ein AVV und warum brauche ich ihn?+
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt, wie ein Software-Anbieter mit deinen Kundendaten umgeht. Er ist nach Art. 28 DSGVO Pflicht, wenn ein Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten für dich verarbeitet. Ohne AVV fehlt die datenschutzrechtliche Grundlage.
Können öffentliche Auftraggeber US-Hosting ablehnen?+
Ja. Einige öffentliche Auftraggeber schreiben EU-Hosting oder sogar deutschen Serverstandort vor. Wer mit Behörden, Kommunen oder Krankenhäusern arbeitet, sollte den Serverstandort seiner Software prüfen – und im Zweifel nachhaken.
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